AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen geltend ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.


§ 2 Zustande kommen des Vertrages

Die Zusage des Auftrages, auch mündlich, ist bindend.


§ 3 Preise und Zahlungsverzug

1.Alle angegebenen Beträge beinhalten die zurzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die in Angeboten errechneten Endbeträge sind nach bestem Wissen kalkuliert, jedoch als Circa-Werte anzusehen. Sie gelten nur bei Komplettlieferung/Leistung seitens des Auftragnehmers.

Die Angebotskalkulationen haben drei Monate Gültigkeit, es sei denn, vertraglich wurden andere Regelungen getroffen.

2.Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


§ 4 Lieferzeit

1.Die Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn sie wird ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

2.Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.

 


§ 5 Farben

Geringe Farbabweichungen gegenüber den in der Abbildung dargestellten Farben mit den entsprechenden Farbnummern sind nicht gänzlich auszuschließen und stellen keinen Mangel dar.


§ 6 Gewährleistung

1.Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

2.Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

3.Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen.

4.Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

5.Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

6.Bei Mängelanzeigen muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung vor Ort gegeben werden. Bei berechtigten Mängeln erfolgt kostenlose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei mehrfachen Fehlschlagen der Nacherfüllung kann Ersatzlieferung oder Herabsetzung des Zahlungsbetrages verlangt werden. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Endverbraucher, der die Leistung ausschließlich zum privaten Eigenverbrauch entgegennimmt, kann dieser wahlweise statt der Nacherfüllung Neuherstellung verlangen. Dies gilt jedoch nicht, soweit aus der Sicht des Auftragnehmers die Neuherstellung gegenüber der Nacherfüllung unverhältnismäßig erscheint.

7.Eine Abnahme von Maßanfertigung und Sonderanfertigungen ist Pflicht des Kunden. Wir übernehmen keine Garantie für fremdhergestellte Waren. Schäden, die durch unsachgemäße Maßnahmen des Kunden hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache und den Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt die Kaufsache zurück zu nehmen. In der Zurücknahme, so wie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

2.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

3.Eigentums-u. Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht weitergegeben noch vervielfältigt werden.


§ 8 Maße

Die Anfertigung erfolgt nach unserem Aufmaß oder nach den Maßangaben des Kunden. Für Mängel, die aufgrund falscher Maßangaben des Kunden auftreten, wird keine Haftung übernommen.


§ 9 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unser Firmensitz.


§ 10 Aufbewahrungspflicht

Ist die Handwerkliche Leistung für den unternehmerischen Bereich des Rechnungsempfängers erbracht worden, muss die Rechnung zehn Jahre aufbewahrt werden. In anderen Fällen beträgt die Aufbewahrungspflicht zwei Jahre. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist (§ 14 Abs. 1 UStG). Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 26a UStG).


§ 11 Stoffmengenangaben

Es kann zu Abweichungen zwischen den Stoffmengenangaben, auf Rechnung oder Angebot, und den tatsächlich gelieferten Stoffmengen kommen. Dies entsteht durch eine Verarbeitung unter Berücksichtigung des Musterrapportes bzw. durch exaktes Arbeiten auf Falten.

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